Energieberatung vor Ort durch BAFA - Energieberater
Eine qualifizierte und umfassende Energieberatung kann unmittelbar zu dauerhaften, finanziellen Einsparungen und einer erheblichen Reduzierung der CO2-Belastung unserer Umwelt führen.
Die Beratungen unserer BAFA - Energieberater umfassen folgende Leistungen:
- Gebäudeanalyse
- Energetische und technische Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie (Hüllflächen und Haustechnik)
- Je detaillierter und genauer die Analyse durchgeführt wird, umso präziser sind die Aussagen zu den erforderlichen Maßnahmen.
- Erarbeiten von Vorschlägen zur Energetischen Modernisierung und bautechnischen Sanierung zur Beseitigung vorhandener Schwachstellen
- Untersuchung von Wärmebrücken
- Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach EnEV 2009
- Berechnung von geometrischen Wärmebrücken
- Grafische Darstellung der Wärmebrücken (Isothermen)
- Nachweis des Wärmebrückenzuschlags für den Wärmeschutznachweis
- Maßnahmenvorschläge zu den Themen
- Wärmedämmungen aller Art je nach Anforderung
- Austausch oder Verbesserung der Heiztechnik, z. B. hydraulischer Abgleich vorhandener Anlagen, Einbau von 1-K-Thermostaten, Einbau von Lüftungstechnik mit und ohne Wärmerückgewinnung
- Austausch von Fenstern, Türen
- Solaranlagen
- Erdwärmeanlagen
- Alternative Heizsystemen usw.
- Sanierung von Wärmebrücken (zur Vermeidung von Schimmel)
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- KfW-Fördermittelbeantragung nach unterschiedlichen Standards (s. Förderprogramme AKTUELLES)
- Mindestanforderungen nach EnEV 2009
- EnEV-Neubau-Standard
- EnEV-Neubau-Standard - 30% (Energiebedarf)
- EnEV-Neubau-Standard - 50% (Energiebedarf)
- KfW-60-Standard
- KfW-40-Standard
- Passiv-Haus-Standard
- Fördermittelbeantragung für Bremer Energie-Spar-Programme
- Energie-Beratung vor Ort
- Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
- Energie-effiziente Lüftungsanlagen
- Blowerdoor-Test
- Ausstellung / Gebäudeenergieausweis ("Energiepass")
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Für Wohngebäude, die bis 31.12.1965 errichtet wurden, ist bei einem Verkauf oder der Neuvermietung ab dem 01.07.2008 ein Energieausweis vorzulegen.
- Wohngebäude ab Baujahr 1966 benötigen ihn ab dem 01.01.2009.
- Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01.07.2009
- siehe auch Politik zum Thema
- Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.
Stand: 02.01.2010
