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Energieberatung vor Ort durch BAFA - Energieberater

Eine qualifizierte und umfassende Energieberatung kann unmittelbar zu dauerhaften, finanziellen Einsparungen und einer erheblichen Reduzierung der CO2-Belastung unserer Umwelt führen.

Die Beratungen unserer BAFA - Energieberater umfassen folgende Leistungen:

  • Gebäudeanalyse
  • Energetische und technische Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie (Hüllflächen und Haustechnik)
  • Je detaillierter und genauer die Analyse durchgeführt wird, umso präziser sind die Aussagen zu den erforderlichen Maßnahmen.
  • Erarbeiten von Vorschlägen zur Energetischen Modernisierung und bautechnischen Sanierung zur Beseitigung vorhandener Schwachstellen
  • Untersuchung von Wärmebrücken
  • Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach EnEV 2009
  • Berechnung von geometrischen Wärmebrücken
  • Grafische Darstellung der Wärmebrücken (Isothermen)
  • Nachweis des Wärmebrückenzuschlags für den Wärmeschutznachweis
  • Maßnahmenvorschläge zu den Themen
  • Wärmedämmungen aller Art je nach Anforderung
  • Austausch oder Verbesserung der Heiztechnik, z. B. hydraulischer Abgleich vorhandener Anlagen, Einbau von 1-K-Thermostaten, Einbau von Lüftungstechnik mit und ohne Wärmerückgewinnung
  • Austausch von Fenstern, Türen
  • Solaranlagen
  • Erdwärmeanlagen
  • Alternative Heizsystemen usw.
  • Sanierung von Wärmebrücken (zur Vermeidung von Schimmel)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • KfW-Fördermittelbeantragung nach unterschiedlichen Standards (s. Förderprogramme AKTUELLES)
  • Mindestanforderungen nach EnEV 2009
  • EnEV-Neubau-Standard
  • EnEV-Neubau-Standard - 30% (Energiebedarf)
  • EnEV-Neubau-Standard - 50% (Energiebedarf)
  • KfW-60-Standard
  • KfW-40-Standard
  • Passiv-Haus-Standard
  • Fördermittelbeantragung für Bremer Energie-Spar-Programme
  • Energie-Beratung vor Ort
  • Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
  • Energie-effiziente Lüftungsanlagen
  • Blowerdoor-Test
  • Ausstellung / Gebäudeenergieausweis ("Energiepass")
    • Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
    • Für Wohngebäude, die bis 31.12.1965 errichtet wurden, ist bei einem Verkauf oder der Neuvermietung ab dem 01.07.2008 ein Energieausweis vorzulegen.
    • Wohngebäude ab Baujahr 1966 benötigen ihn ab dem 01.01.2009.
    • Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01.07.2009
    • siehe auch Politik zum Thema
    • Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.

Stand: 02.01.2010