Energieausweis ab 01.07.2008 Pflicht!
Ab 01.07.2008 wird der Energieausweis in Deutschland Pflicht.
Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer
- Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
- Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
- Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
- Der Energieausweis dient ausschließlich der Information.
- Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Wer braucht einen Energieausweis?
- Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend.
- Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.
- Für Wohngebäude, die bis 31.12.1965 errichtet wurden, ist bei einem Verkauf oder der Neuvermietung ab dem 01.07.2008 ein Energieausweis vorzulegen.
- Wohngebäude ab Baujahr 1966 benötigen ihn ab dem 01.01.2009.
- Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01.07.2009
- Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Mehr Informationen dazu auf der Seite www.zukunft-haus.info der Deutschen Energie-Agentur dena unter www.dena.de
Quelle: zukunft-haus
