Entscheidung im Bundesrat:

Der Bundesrat stimmt der Einführung von Energieausweisen zu.


In seiner Sitzung vom 08. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen (am 25.4.2007) auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.

Kern der Neuregelung im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die von der Bundesregierung vorgeschlagene Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Bei allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen

Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit in Kraft.

 

Es gilt also erst einmal:

1 bis 4 Wohneinheiten -> Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten   -> Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und  Verbrauchsausweis


Für die Übergangszeit gilt die Wahlfreiheit für alle Wohngebäude.

Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.

Fazit: Der Ausweis kommt- eventuell aber erst am 01.07.2008.

Die Verlängerung der Übergangsfrist auf den 01.10.2008 wurde ebenfalls beantragt.
 


 
Stand: 08.06.2007